160 Fahrzeuge und insgesamt 1.500 Exponate präsentiert die vielfältige Dauerausstellung des Mercedes-Benz Museums. Ein besonderer Bestandteil sind die „33 Extras“: Sie lassen am Beispiel oft überraschender Details Mobilitätshistorie und Automobilkultur lebendig werden. Die Newsletter-Reihe Mercedes-Benz Museum Inside lenkt den Blick auf die „33 Extras“ und bringt ihre Geschichten auf den Punkt. In der heutigen Folge geht es um den Führerschein.

13/33: Der Führerschein

Den Führerschein, bitte: Seit 1909 gibt es in Deutschland den Führerschein. Zu den „33 Extras“ im Mercedes-Benz Museum gehört die Fahrerlaubnis des Chauffeurs Josef Strassl. Sie wird ein Jahr später ausgestellt, nämlich 1910. (Quelle: Daimler AG)
Den Führerschein, bitte: Seit 1909 gibt es in Deutschland den Führerschein. Zu den „33 Extras“ im Mercedes-Benz Museum gehört die Fahrerlaubnis des Chauffeurs Josef Strassl. Sie wird ein Jahr später ausgestellt, nämlich 1910. (Quelle: Daimler AG)

1 – Benz

Der Automobilerfinder Carl Benz erhält vermutlich den ersten Führerschein der Geschichte – auch wenn es ein Dokument mit diesem Namen damals noch gar nicht gibt. Aber bereits 1888 erteilt ihm das Großherzoglich Badische Bezirksamt Mannheim die Erlaubnis zu „versuchsweisen Fahrten mit dem von ihm hergestellten Patentmotorwagen“.

2 – Weltweit

Das deutsche Kaiserreich führt den Führerschein als Nachweis der „Fahrtüchtigkeit des Wagenlenkers“ offiziell im Jahr 1909 ein. In Großbritannien ist der Besitz einer „driving license“ mit dem 1903 beschlossenen Motor Car Act zum 1. Januar 1904 verpflichtend. In den Vereinigten Staaten von Amerika führen erste Bundesstaaten die Lizenz bereits 1903 ein und Frankreich, wo das Automobil seinen Siegeszug besonders früh antritt, verlangt sogar schon 1899 eine Fahrerlaubnis. In diesem ersten Jahr werden bereits fast 1.800 Führerscheine allein für die Region Paris ausgestellt. Pferdefuhrwerke durften im Übrigen ohne Erlaubnis bewegt werden, erst seit 2017 ist der Kutschenführerschein in Deutschland Pflicht.

3 – Unterricht

Vor dem Erhalt des begehrten Führerscheins stehen heute Unterricht sowie eine theoretische und praktische Prüfung. Wer die Prüfungen bestanden hat, erhält das begehrte Dokument und darf mit dem Kraftfahrzeug selbst am Straßenverkehr teilnehmen. Diese Freiheit macht den Führerschein seit mehr als 100 Jahren auch zu einer Eintrittskarte ins Erwachsenenleben. Die Fahrschulgeschichte beginnt Anfang des 20. Jahrhunderts. Unter anderem gründet der Mannheimer Kraftfahrzeugmeister und Rennfahrer Jean Pfanz, ein Mitarbeiter von Benz & Cie., 1904 die erste Benz-Fahrschule. In Preußen wird 1904 die erste deutsche Fahrprüfung abgenommen.

4 – Beruf

Für viele Menschen ist der Führerschein eine entscheidende Grundlage ihrer Profession: Zum Beispiel für Berufskraftfahrer und Taxichauffeure, Busfahrer und Mitarbeiter von Logistikunternehmen. Daran erinnert der im Mercedes-Benz Museum als eines der „33 Extras“ gezeigte Führerschein für Chauffeur und Benz-Mitarbeiter Josef Strassl vom 10. September 1910.

5 – Digital

Die in Deutschland verbreitete umgangssprachliche Bezeichnung „Pappe“ oder „Lappen“ für den Führerschein bezieht sich auf die grauen oder rosafarbenen Dokumente aus Papier, die es früher gegeben hat. Seit 1999 ist der Führerschein eine Kunststoffkarte. Aber längst sind digitale Versionen auf dem Vormarsch. Genutzt werden Führerschein-Apps bereits zum Beispiel in Estland und im Kosovo sowie seit Herbst 2019 in Norwegen.

6 – Sport

Wer seine Leidenschaft für den Motorsport selbst ausleben will, braucht eine entsprechende Lizenz – quasi den Führerschein für Rennfahrer. Die Bandbreite reicht von der Einsteiger- bis zur Superlizenz für die Formel 1. Um in der Königsklasse des Motorsports fahren zu können, braucht man heute einen gültigen öffentlichen Führerschein. Bis einschließlich 2015 ging das ohne.

7 – Zukunft

Auf absehbare Zeit kommen wir nicht ohne Führerschein aus. Wenn aber Automobile in Zukunft autonom fahren, wer braucht dann die Fahrerlaubnis? Der Fahrzeughalter oder das Fahrzeug?

Erlaubnis für den Automobilpionier: Für Carl Benz stellt das Großherzoglich Badische Bezirksamt Mannheim am 2. Juni 1888 diese Erlaubnis zu „versuchsweisen Fahrten mit dem von ihm hergestellten Patentmotorwagen“ aus. (Quelle: Daimler AG)
Erlaubnis für den Automobilpionier: Für Carl Benz stellt das Großherzoglich Badische Bezirksamt Mannheim am 2. Juni 1888 diese Erlaubnis zu „versuchsweisen Fahrten mit dem von ihm hergestellten Patentmotorwagen“ aus. (Quelle: Daimler AG)

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